Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz können in den sogenannten “Touristen-Gebieten“ eine Ferienliegenschaft kaufen. Ihre Grösse sollte 200 m2 Nettowohnfläche nicht übersteigen, und auch die Grundstückgrösse unterliegt Beschränkungen (max. 1000 m2).
