Wetag Journal

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Liegenschaften kaufen in der Schweiz

Häuser & Appartements als Erst- oder Zweitwohnsitz in der Schweiz kaufen

Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz können in den sogenannten “Touristen-Gebieten“ eine Ferienliegenschaft kaufen. Ihre Grösse sollte 200 m2 Nettowohnfläche nicht übersteigen, und auch die Grundstückgrösse unterliegt Beschränkungen (max. 1000 m2). Die Eigentümer sollen die Liegenschaft mind. 3 Wochen pro Jahr benützen und dürfen sie nicht zu kommerziellen Zwecken ganzjährig weitervermieten. Im Normalfall sollte die Ferienliegenschaft für 5 Jahre nicht verkauft werden. Dauer des Erhaltes der Genehmigung: rund 3 Monate

Ausländer, welche vorwiegend in der Schweiz leben wollen (Hauptwohnsitz) werden hier generell steuerpflichtig, und können frei kaufen, was sie für sich und ihre Familie benötigen; falls die Grundstückgrösse einer Liegenschaft 3000mq übersteigt, ist manchmal eine Spezialbewilligung nötig. Falls diese Ausländer in der Schweiz zu arbeiten gedenken, ist zuerst eine Arbeitsbewilligung nötig (im Falle von Selbstständigkeit der Nachweis, dass genügende finanzielle Mittel), falls diese Ausländer in der Schweiz nicht zu arbeiten gedenken, ist der Nachweis von genügenden Eigenmitteln nötig; zusätzlich kann in diesem Fall ein „Pauschalsteuer-Abkommen“ verlangt werden, welches sehr interessant sein kann. Dauer des Erhaltes der Bewilligung: max. einige Wochen 

Gerne gibt Ihnen Wetag Consulting genauere Angaben oder beantwortet Ihre Fragen im Zusammenhang mit Residenz und Erwerb von Liegenschaften;  setzten Sie sich bitte mit Wetag Consulting in Verbindung.